- 5623 - 1336. April 26. Frankenstein (act.). sexto kal. Maii. Bolko, Herzog v. Schlesien, Herr v. Fürstenberg u. Münsterberg, bek., daß ihm kein Recht noch Herrschaftsrecht noch irgend ein Steuerrecht an dem Trebnitzer Stiftsdorfe Heynrichsdorf (Hennersdorf) im Distrikt Frankenstein zustehe, sowie daß dies v. allen Wachen u. andern Diensten frei sei. Da er aber wegen des großen Schadens, den er durch den Einfall seiner Feinde bei der Verteidigung seines Landes erlitten, diese Rechte, Steuern u. Dienste seinem Getreuen Hanco v. Knoblouchsdorf für Schäden, die dieser in seinem Dienste gehabt, für 360 Mk. kgl. Gr. verpfändet habe, so soll dieser die Rechte etc. so lange behalten, bis er dadurch zu seinem Gelde gekommen sein würde. Z.: Die Ritter H. Johann Budov, H. Hermann v. Richinbach, Rudiger u. Heinrich v. Hugwicz, (ferner) Peregrin v. Petirswalde, Peczco der Kämmerer u. a. m.; ausgef. v. herzogl. Hofnotar Peter. Bresl. Staatsarch. Urk. Kl. Trebnitz Nr. 170 mit dem an roter Seidenschnur hängenden jüngeren Reitersiegel des Hzgs, dessen Umschrift lautet: S' . BOLCONIS . DEI . GR'A . DUCIS . SLEZIE . Z . DNI . D' . MUNSTIRB'G, u. mit dem Adlerrücksiegel wie bei der vorsteh. Urk. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke. |